Förderung Regional

 

FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Förderbezeichnung: Drehbuch
Antragsberechtigt ist: Autor/inn

Für abendfüllende Kinofilme fördert der FFF Bayern die Entwicklung und Erstellung des Drehbuchs. Der Regelfördersatz beträgt bei einem Autor 20.000 €, bei zwei oder mehreren Autoren 30.000 €. Anträge auf Drehbuchförderung können zu allen FFF-Vergabesitzungen eines Jahres eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Der Autor/die Autoren ist/sind verpflichtet, die Hälfte des Verwertungserlöses, höchstens aber das ausbezahlte Darlehen zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Im Rahmen eines Antrags auf höhere Fördersumme können auf gesonderten Antrag auch die Kosten für dramaturgische Beratung veranschlagt werden. Die maximale Fördersumme dafür beträgt 5.000 €. Der Antrag kann erst nach Bewilligung der Drehbuchförderung und muss vor Abnahme des Drehbuchs gestellt und in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden. Im Antrag muss der/die vorgesehene Berater/Beraterin bzw. Betreuer/Betreuerin angegeben und ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigefügt werden.


Förderbezeichnung: Projektentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent


Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt. Das Darlehen kann bis zu 70 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, höchstens jedoch 100.000 EUR je Vorhaben betragen. Der Antragsteller hat einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln zu erbringen. Der Förderungsbetrag soll soweit wie möglich in Bayern verwendet werden. Nicht als Projektentwicklungskosten werden Produzentenhonorar und kalkulierter Gewinn anerkannt.

Antrag muss der vorgesehene Berater bzw. Betreuer angegeben und ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigefügt werden.

Filmförderung Bayern

 

Filmförderung des Landes Hessen

Förderbezeichnung: Drehbuch- und Stoffentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent

Der Firmensitz des Produzenten oder der erste Wohnsitz des Filmemachers muss in Hessen sein. Die Projekte sollen einen Bezug zum Land Hessen haben. Der Hessenbezug liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller den Mittelpunkt seines künstlerischen Schaffens in Hessen hat, die Fördermittel überwiegend in Hessen ausgegeben werden oder die Thematik des Projekts das Land Hessen zwingend betrifft.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
In der Kalkulation können die Kosten für einen dramaturgischen Berater mit veranschlagt werden. Die entsprechende Qualifikation ist nachzuweisen.

Filmförderung Hessen

 

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)

Förderbezeichnung: Drehbuchförderung
Antragsberechtigt: Autor/in, Produzent

Für die Herstellung von Drehbüchern oder für die Ausarbeitung einer projektgerechten Beschreibung kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Das Darlehen darf 50.000 € nicht überschreiten und ist in der Regel bei Drehbeginn oder bei Veräußerung von Rechten an dem geförderten Stoff zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
In den geltenden Richtlinien ist eine dramaturgische Betreuung bisher nicht vorgesehen. In der Praxis können jedoch insbesondere bei der Antragstellung durch eine/n Autor/in die Kosten für eine solche qualifizierte Begleitung bei der Entwicklung des Stoffes zusätzlich zu dem persönlichen Darlehen veranschlagt werden. In der Regel sind hierfür Kostenansätze von 3.000 bis 5.000 € möglich. Die entsprechende Qualifikation des Dramaturgen ist nachzuweisen.


Förderbezeichnung: Projektentwicklungsförderung
Antragsberechtigt: Produzent

Um ein Projekt vorzubereiten, können die Projektentwicklungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 110.000 Euro, aber nicht mehr als 80 % der Gesamtkosten, gefördert werden. Anträge können Produzenten stellen. Voraussetzung für einen Antrag auf Projektentwicklung ist die Vorlage einer Kalkulation, der ersten Drehbuchfassung sowie der branchenüblichen Unterlagen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
In der Kalkulation können die Kosten für einen externen dramaturgischen Berater mit veranschlagt werden. Die entsprechende Qualifikation ist nachzuweisen.

Filmförderung Hamburg


Förderbezeichnung: Treatment-Förderung
Antragsberechtigt: Autor*innen (oder Teams)

Gefördert werden Exposés für fiktionale Kinostoffe. Ziel ist ein ausgereiftes Treatment. Gesucht werden Stoffe, die inhaltlich im Fördergebiet angesiedelt sind, die idealer Weise von in Hamburg/Schleswig-Holstein ansässigen Autor*innen geschrieben werden und im besten Falle von oder mit einer Hamburger Produktionsfirma realisiert werden können. Es könenn sich auch auswärtige Autor*innen bewerben, wenn der Stoff einen entsprechenden HH-/SH-Bezug hat.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Förderung ist für die Autor*innen mit einer obligatorischen dramaturgischen Beratung verbunden, die turnusmäßig von den VeDRA-Mitgliedern Oliver Rauch und Elke Brand übernommen wird.

Filmförderung Hamburg, Treatment-Förderung

 

Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen

Förderbezeichnung: Drehbuchförderung
Antragsberechtigt: Autor/in mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und/oder Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland:

Für die Herstellung von Drehbüchern für Kinofilme und Fernsehprojekte kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt werden, wenn ein Film zu erwarten ist, der geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. Das Darlehen soll im Regelfall 20.000 € nicht überschreiten; ist mit der Bearbeitung des Drehbuchs mehr als ein Autor befasst, so soll das Darlehen im Regelfall 40.000 € nicht überschreiten.


Förderbezeichnung: Stoffentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent

Antragsberechtigt sind Produzenten mit überzeugenden Spiel- und Dokumentarfilmprojekten, Animationsfilmen sowie in Einzelfällen auch TV-Filmen. Der Förderbetrag, der soweit als möglich in NRW ausgegeben werden muss, beträgt maximal 80% der kalkulierten Entwicklungskosten und wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Möglich ist auch eine Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Schwerpunktmäßig soll die Förderung in der inhaltlichen Weiterentwicklung und/oder Überarbeitung eines vorliegenden Drehbuchs sowie zusätzlicher Recherchearbeiten und der Suche nach einem geeigneten Regisseur eingesetzt werden.


Förderbezeichnung: Vorbereitungsförderung
Antragsberechtigt: Produzent

Die Vorbereitungsförderung ermöglicht Produzenten die Unterstützung der Kosten bis zum ersten Drehtag. Besonders für rechercheintensive Projekte sowie für z.B. Kostüm- und Historienfilme, die einer sorgfältigen Vorbereitung bedürfen, steht mit der Vorbereitungsförderung ein Instrumentarium zur Verfügung, das diese Kosten abdeckt.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in den geltenden Richtlinien für Filmförderung bisher nicht vorgesehen.

Filmstiftung NRW

 

Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)

Förderbezeichnung: Stoffentwicklungsförderung
Antragsberechtigt: Produzent, Verleiher mit Firmensitz in Berlin-Brandenburg bzw. Deutschland

In der Stoffentwicklung wird die Entwicklung von Filmideen in frühen Stadien zu Drehbüchern gefördert. Ein präsentables Drehbuch liegt dann vor, wenn Dramaturgie und Gestaltung des entwickelten Stoffes stimmig und überzeugend sind und nur noch Überarbeitungen (etwa der Dialoge) vorzunehmen sind.


Förderbezeichnung: Projektentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent

Die Projektentwicklung ist die Phase des Packaging. Hier werden die Finanzierung des Filmprojektes, sein Dreh und die spätere Auswertung und Vermarktung sorgfältig vorbereitet, aber auch weitere Überarbeitungen des Drehbuchs.


Förderbezeichnung: Paketförderung
Antragsberechtigt: Produzent

Die Paketförderung wendet sich an kleine und mittelständische Firmen der Film- und TV-Branche in der Region. Mit ihrer Paketförderung verfolgt die Medienboard GmbH das übergeordnete Ziel, regionale Filmproduktionsunternehmen im Sinne einer strukturellen Förderung in der Hochrisikophase der Stoff- und Projektentwicklung zu stärken. Die Paketförderung umfasst die Förderung von drei bis fünf zu entwickelnden Filmvorhaben in einem Paket. Die Projekte befinden sich entweder im Stadium der Stoffentwicklung oder im Stadium der Projektentwicklung.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in den geltenden Richtlinien für Filmförderung bisher nicht vorgesehen.

MBB

 

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)

Förderbezeichnung: Drehbuchförderung
Antragsberechtigt: Autor/in allein oder mit Produzent

Es gibt vier Kategorien von Antragstellern.

  1. Neueinsteiger: Eine Standardauflage ist in der Regel die Verpflichtung des Autors/der Autorin zur Teilnahme an einem anerkannten Drehbuch-Workshop oder einer vergleichbaren Qualifizierungsveranstaltung. Die Überarbeitung des vorgelegten Treatments ist Bedingung und hat gemeinschaftlich mit dem von der MFG-Filmförderung vorgeschlagenen Dramaturgen zu erfolgen.
  2. Absolvent einer Filmhochschule: Die MFG-Filmförderung kann fakultativ die Überarbeitung des Treatments, ggfs. gemeinschaftlich mit dem Dramaturgen verlangen. Die Begleitung der weiteren Drehbuchentwicklung erfolgt durch den Dramaturgen.
  3. Erfahrene Drehbuchautoren: Bis zur ersten Drehbuchfassung kann der Autor mit einem Dramaturgen seiner Wahl zusammenarbeiten, der jedoch der Zustimmung der MFG-Filmförderung bedarf. Führt die erste Drehbuchfassung nicht zu einem Realisierungsinteresse bei einer/einem Produzentin/en, erfolgt die Entwicklung weiterer Buchfassungen mit einem der von der MFG vorgeschlagenen Dramaturgen.
  4. Produzenten mit Drehbuchautoren

Für die Herstellung von Drehbüchern oder für die Ausarbeitung bzw. Umarbeitung einer Projektbeschreibung bei Dokumentarfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Die gewährte Darlehenssumme soll in der Regel für in Baden-Württemberg anfallende Kosten verwendet werden.
Voraussetzungen der Förderung sind die Qualität des Projekts und ein kultureller oder sonstiger Bezug zu Baden-Württemberg.

Das Darlehen soll im Regelfall für Neueinsteiger sowie Absolventen einer Filmhochschule 60.000 €, für Erfahrene Autoren sowie Produzenten mit Drehbuchautoren 45.000 € nicht überschreiten. Das Darlehen ist in der Regel bei Drehbeginn oder bei sonstiger Verwertung von Rechten an dem geförderten Stoff zurückzuzahlen. Die MFG- behält sich eine aktive Begleitung der Drehbucherstellung resp. der Ausarbeitung/Umarbeitung einer Projektskizze vor. Die Förderung wird in Phasen eingeteilt, jede Phase bedarf der Abnahme durch die MFG-Filmförderung, ggf. unter Hinzuziehung externer Experten. Die MFG hat nach jeder Phase das Recht zur Beendigung der Förderung des jeweiligen Projektes mit der Folge der entsprechenden Reduzierung der Förderungssumme.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die vertragliche Einbindung eines intensiv begleitenden Dramaturgen aus dem MFG-Dramaturgenpool während des gesamten Werkerstellungsprozesses ist in allen Förderkategorien zwingend erforderlich. Die Dramaturgische Begleitung erfolgt dabei kontinuierlich und ist entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand und branchenüblichen Tagessätzen zu vergüten.


Förderbezeichnung: Produktionsvorbereitende Maßnahmen
Antragsberechtigt: Produzenten, die in Deutschland ansässig sind und/oder die die Realisierung des geplanten Projekts in Baden-Württemberg vorgesehen haben.

Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt. Das Darlehen kann bis zu 80 % der kalkulierten, auf die/den Antragsteller/in entfallenden Projektentwicklungskosten, in der Regel jedoch nicht mehr als 75.000 Euro betragen. In Ausnahmefällen kann für die Entwicklung mehrerer Kino- und/oder Fernsehprojekte Projektvorbereitungsförderung gewährt werden (Incentive Funding).

MFG

 

Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)

Förderbezeichnung: Stoffentwicklung
Antragsberechtigt: Autoren, Produzenten und Regisseure 

Sofern Antragsteller nicht selbst Produzent/in ist, ist bei Antragstellung die Absichtserklärung eines Produzenten vorzulegen.

Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Dazu zählen: die Herstellung eines Drehbuchs, dramaturgische Beratung, Recherchen (in besonders begründeten Fällen). Diese Stoffentwicklungen können mit max. 25.000 € gefördert werden. Übersteigen die kalkulierten Kosten 25.000 € nicht, kann eine 100% Finanzierung durch die MDM beantragt werden. Der Bezug zu Mitteldeutschland, insbesondere die Möglichkeit, das geplante Vorhaben in der Region herzustellen, ist umfassend darzulegen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Förderung der Stoffentwicklung wird zur Erstellung eines Drehbuches gewährt. Der Förderantrag sieht die Abgabe einer Kostenkalkulation vor. Die maximale Fördersumme erstreckt sich in der Regel auf die Positionen Autorenhonorar sowie einer in dieser Kalkulation anzugebenden dramaturgischen Beratung.


Förderbezeichnung: Projektentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent

Gefördert werden können mit maximal 100.000,00 EUR der Erwerb von Stoffrechten, dramaturgische Beratung, Recherche, Location, Casting und weitere produktionsvorbereitende Maßnahmen. Ein Filmmarketingkonzept ist obli-gatorisch als Bestandteil der Projektentwicklung mit nicht mehr als 12.500 EUR zu kalkulieren.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Förderung der Projektentwicklung kann eine in der Kalkulation anzugebende dramaturgische Beratung beinhalten.


Förderbezeichnung: Paketförderung
Antragsberechtigt: Produzent

Eine Paketförderung ist die Zusammenfassung von mindestens drei bis maximal fünf Stoff- oder Projektentwicklungen in einem Antrag. Antragsberechtigt sind Produzenten und Multimediahersteller, die in besonderer Art und Weise einen Beitrag zur Entwicklung der Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leisten und in der Lage sind, eine qualitative Durchführung der Produktion zu gewährleisten.

MDM

 

Nordmedia

Förderbezeichnung: Drehbuch- und Stoffentwicklung
Antragsberechtigt: Autor/in, Produzent mit Autor/in

Folgende Maßnahmen förderfähig: die Herstellung eines Drehbuchs, Recherchen. Gefördert werden können Maßnahmen, wenn durch diese ein kulturwirtschaftlicher Effekt in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen zu erwarten ist. Die Förderung kann bei Antragstellung durch Autoren bis zu 100% der kalkulierten Gesamtkosten, maximal jedoch 25.000 € betragen. In der Regel hat der Fördernehmer 50% der Erlöse, höchstens jedoch die gewährten Fördermittel, bei Drehbeginn oder bei sonstiger Verwertung von Rechten an dem geförderten Projekt zurückzuzahlen.


Förderbezeichnung: Projektentwicklung
Antragsberechtigt: Produzent

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: der Erwerb von Optionen auf Stoffrechte, dramaturgische Beratung, Location-Recherchen und weitere produktionsvorbereitende Maßnahmen (u.a. Lektorate).

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung
Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in den geltenden Richtlinien für Filmförderung nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings können "die Ausgaben für Fremdleistungen als berücksichtigungsfähig anerkannt werden." Dazu zählen in der Praxis auch die Kosten für die Beratungstätigkeit durch einen Dramaturgen und/oder Lektorate.

nordmedia

 

Saarland Medien

Seit dem Jahr 2014 gelten im Saarland die Richtlinien für Filmförderung der Gesellschaft zur Medienförderung Saarland – Saarland Medien – mbh. Damit orientiert sich das Land am Standard, anderer Bundesländer und bietet nun für Filmschaffende auch Förderungen in unterschiedlichen Bereichen an. So besteht nun die Möglichkeit u. a. Stoffentwicklungs-, Projektentwicklungs- oder Produktionsförderung zu beantragen. Die neue saarländische Filmförderung richtet sich auch nicht mehr ausschließlich an Filmschaffende, sondern bietet auch Kinobetreibern, Festivalveranstaltern, Kreativschaffenden und anderen Institutionen diverse Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Saarland Medien