Filmpolitische Grundsätze und Aktivitäten

1. Etablierung einer zielgerichteten Development-Politik

Die Stoffentwicklung muss als zentraler und ausschlaggebender Bestandteil einer erfolgreichen Filmwirtschaft stärker ins Blickfeld der Fachöffentlichkeit treten und auch in der Filmförderung und in der Budgetierung der Fernsehanstalten wesentlich stärker berücksichtigt werden, als das bislang der Fall ist. Wir fordern daher die Filmförderungen der Länder auf, die Rahmenbedingungen für die Stoffentwicklung durch geeignete Förderinstrumente zu verbessern.
 

2. Drehbuch- und Stoffentwicklungsförderung

Wir fordern die Anhebung der Fördermittel für Drehbuch- und Stoffentwicklung von derzeit circa zwei Prozent auf mindestens fünf Prozent des Gesamtförderetats. Innerhalb eines Produktionsbudgets sollten etwa zehn Prozent des Budgets für Development bereitgestellt werden. Wir fordern die entsprechende Anpassung der Vergaberichtlinien der Filmförderungen auf Bundes- und Landesebene.
 

3. Anerkennung der Arbeit von Dramaturg*innen

Wir fordern die Anerkennung dramaturgischer Leistungen durch angemessene Vertragshonorare und Credits, so wie das in anderen Ländern längst üblich ist.
 

4. Internationalisierung

Eine Internationalisierung der Filmbranche stärkt die gesamte Branche wie auch den Development-Sektor. Wir fordern Filmförderungen und Sender auf, die Entwicklung international verwertbarer Stoffe stärker zu unterstützen. Insbesondere müssen die filmpolitischen Rahmenbedingungen für internationale Co-Produktionen vom Gesetzgeber verbessert werden.
 

5. Medien- und Filmerziehung

Auch im Bereich der schulischen Film- und Medienerziehung liegt Deutschland im internationalen Vergleich weit zurück. Die Vermittlung notwendiger Kenntnisse findet in der Lehrer*innenausbildung nicht statt. Dies wurde 2004 auf dem Kongress Kino macht Schule nochmals deutlich, wo diese Defizite von vielen Lehrer*innen beklagt wurden. Wir fordern die stärkere Förderung der Medien- und Filmerziehung, wo nötig unter Einbeziehung externer Fachleute aus der Medienbranche.

 


 

VEDRA-STELLUNGNAHME ZUR FFG-NOVELLIERUNG

Im Jahr 2016 wurde das Filmfördergesetz in Abstimmung mit dem BKM (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) erneut überarbeitet. Die FFA (Filmförderungsanstalt) hat zu diesem Zweck verschiedene Institutionen der Filmbranche um Stellungnahme gebeten. Auch VeDRA wurde aufgefordert, eine eigene Position zu formulieren. Dies hat in Abstimmung mit dem Vorstand Norbert Maass übernommen. Die Stellungnahmen von VeDRA vom 25.11.2015 können Sie einsehen unter der Rubrik ARCHIV ->

NEWS

 

DEUTSCHER FILMFÖRDERFONDS: VEDRA FORDERT BERÜCKSICHTIGUNG DER STOFFENTWICKLUNG

Der 2007 aufgelegte neue »Deutsche Filmförderfonds« wird von der Branche allgemein positiv aufgenommen. Aus Sicht des Verbands deutscher Film und Fernsehdramaturgen (VeDRA) wird der Bereich Stoffentwicklung jedoch im dazugehörenden »Kulturellen Eigenschaftstest« (§10) nicht angemessen berücksichtigt.
Die Kritik richtet sich u.a. gegen den Kriterienkatalog, anhand dessen die kulturellen Aspekte des zur Förderung vorgelegten Projektes bewertet werden. Er sieht offensichtlich nicht vor, dass die Kosten für das entsprechende Drehbuch und seine Entwicklung mit veranschlagt werden können. Diese Einschätzung wird zudem durch die Festlegung gestützt, dass Vorkosten und Kosten für Rechte an vorbestehenden Werken nicht zuwendungsfähige Herstellungskosten sind (§14). Da ein Drehbuch aber in Bezug auf den Film nach dem Urheberrechtsgesetz ein »vorbestehendes Werk« ist, träfe also diese Einschränkung dafür ebenfalls zu.
VeDRA hat am 15.12.2006 in einem Brief an die Filmförderanstalt auf diesen aus seiner Sicht erheblichen Mangel hingewiesen. Der Verband schlägt insbesondere im Hinblick auf den §14 der Richtlinie vor, dass die Kosten für Stoffrechte, für das betreffende Drehbuch und auch für jene Honorarkosten, die zu seiner Entwicklung anfallen, als förderungsfähig eingestuft werden.
Der Deutsche Filmförderfonds setzt sich zum Ziel, »künstlerische Spielräume, die Qualität, die Attraktivität …« deutscher Kinofilme zu fördern. Es ist inzwischen unbestritten, dass die höhere Qualität der Drehbücher ein wichtiger Faktor beim zunehmenden Erfolg deutscher Filme ist. Diese Qualität ist nicht zuletzt auf die wachsende Zusammenarbeit von Autoren und Produzenten mit Filmdramaturgen, Script Consultants und Script Editoren zurückzuführen. Eine Einbeziehung der Originaldrehbücher und ihrer Entwicklung zur Drehreife entspräche folglich konsequent dem Geist und der Zielsetzung dieser Förderung.
Nach Ansicht des Verbands deutscher Film- und Fernsehdramaturgen (VeDRA) sollte dies folgerichtig in der Punktbewertung deutscher Originaldrehbücher im »Kulturellen Eigenschaftstest« (Anlage 2, Block A.1) ebenso berücksichtigt werden wie in der Punktbewertung von Filmdramaturgen, Script Consultants u.a. als »schöpferische Filmschaffende« (Anhang 1, Block A.2, Punkt 4).
VeDRA begrüßt daher, dass Christine Berg als Verantwortliche für den Filmförderfonds in ihrer Antwort auf das Schreiben des Verbandes den Vorschlag zu einem Gespräch aufgegriffen hat und zudem zusichert, dessen Anregungen bei der anstehenden weiteren inhaltlichen Arbeit an der betreffenden Richtlinie »sehr gern aufzunehmen«.
Für den Verband deutscher Film- und Fernsehdramaturgen wird die Berücksichtigung der Stoffentwicklungskosten bei der Filmförderung auch 2007 ein zentrales Anliegen bleiben.
(RO/rhl, 16.01.07)